Stand: 1. September 2026

Förderprogramme nach Bundesland.

Jedes Bundesland fördert digitale Teilhabe im Alter anders – über Sozial- und Pflegeprogramme, Digital-Ressorts, Landesstiftungen oder Kreisbudgets. Hier finden Sie die relevantesten Landesprogramme für Kommunen und gemeinnützige Träger, mit Quellen zum Nachlesen.

Stand: 1. September 2026, Angaben ohne Gewähr. Förderprogramme ändern sich – verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber. Jedes Programm ist mit der Originalquelle verlinkt.

Baden-Württemberg

Der zeitkritische Weg ist derzeit „Gemeinsam engagiert in BW“ mit 10.000 € und Frist Anfang Oktober – dort sind auch Kommunen antragsberechtigt. Quartiersimpulse passt nur als umfassendes kommunales Quartiersprojekt, nicht als einzelnes Lernangebot; die aktuelle Runde ist gelaufen. Der Beteiligungstaler bleibt der kleinere, laufende Weg für zivilgesellschaftliche Gruppen.

Landesprogramm

Gemeinsam engagiert in BW

10.000 €Zuschuss je Projekt
01. Oktober 2026noch 11 Tage

Antragsfrist 1. Oktober 2026 per E-Mail an das Sozialministerium

Kommunen, Einrichtungen und Vereine in Baden-Württemberg

Der Aufruf des Sozialministeriums fördert Vorhaben des bürgerschaftlichen Engagements mit einem Festbetrag von 10.000 Euro. Einer der ausgeschriebenen Schwerpunkte lautet, Zugänge und Engagementmöglichkeiten für unterrepräsentierte Gruppen zu verbessern – dort lässt sich ein begleitetes Lernangebot für ältere Menschen einordnen, wenn Ehrenamtliche die Begleitung übernehmen. Anders als bei den meisten Landesprogrammen sind Kommunen hier ausdrücklich selbst antragsberechtigt. Ob DigitalKlug-Kosten im konkreten Kostenplan anerkannt werden, klären Sie vorab mit dem Fachreferat.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Quartiersimpulse

20.000–85.000 €je Quartier für Städte und Gemeinden; 40.000–115.000 € für kommunale Verbünde und für Landkreise mit mindestens einer beteiligten Kommune
Keine feste FristRunde 2026 gelaufen – Warteliste oder nächste Ausschreibung abwarten
Städte, Gemeinden und kommunale Verbünde in Baden-Württemberg; Landkreise nur gemeinsam mit mindestens einer kreisangehörigen Kommune

Das Programm des Sozialministeriums gehört zur Landesstrategie „Quartier 2030“. DigitalKlug passt nur als Baustein eines größeren Quartiersprojekts zur alters- und generationengerechten Entwicklung; reine Weiterbildungsmaßnahmen sind ausgeschlossen. Pflicht sind das Thema „Pflege und Unterstützung im Alter“ oder die generationengerechte Gestaltung des Lebensumfelds, Bürgerbeteiligung, ein zivilgesellschaftlicher Kooperationspartner, ein Gemeinderatsbeschluss und externe Prozessbegleitung. Vor dem Antrag ist ein Gespräch verpflichtend. Die regulären Termine liefen bis 31. Juli 2026 und waren ausgebucht. Ohne bereits geführtes Gespräch ist diese Runde praktisch nicht mehr erreichbar; dann bleiben nur die Warteliste oder die nächste Ausschreibung.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Beteiligungstaler

bis 2.000 €Zuschuss für Sachkosten inkl. Honorare
Keine feste Fristlaufend
Zivilgesellschaftliche Gruppen aus Baden-Württemberg (mit und ohne Rechtsform), z. B. Bürgergruppen, Arbeitskreise, Vereine

Das Land fördert über die Allianz für Beteiligung kleine Quartiersprojekte zivilgesellschaftlicher Gruppen – etwa Begegnungsorte, Vernetzungsveranstaltungen oder generationenübergreifende Formate. Auch Gruppen ohne eingetragene Rechtsform können einen Antrag stellen. Wichtig ist derzeit die Wahl des richtigen Bausteins: Der Baustein Quartiersentwicklung ist vorerst ausgesetzt, Anträge sind dort nur noch möglich, wenn das Projekt bis zum 30. November 2026 abgeschlossen ist; eine erneute Ausschreibung ist angekündigt. Direkt passend ist stattdessen der Baustein Mobilität, der „Digitale Lotsen“ ausdrücklich als Beispiel nennt: Bürgerinnen und Bürger helfen anderen, Bus, Bahn und Mobilitäts-Apps im Alltag zu nutzen. Planen Sie mindestens sechs Wochen Vorlauf ein, legen Sie eine kommunale Stellungnahme bei, und beachten Sie, dass Anschaffungen höchstens 800 Euro netto je Gegenstand kosten dürfen. Kosten werden erst ab der Förderzusage übernommen.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Bayern

Bayern fördert digitale Angebote für Ältere im aktuellen Modell über ausgewählte MuT-Partner-Landkreise. Eine offene Direktförderung für Mehrgenerationenhäuser besteht derzeit nicht.

Landesprogramm

MuT-Partner: Medien und Technik im Alter

bis 80.000 €Anschubfinanzierung je Modell-Landkreis für die ersten beiden Jahre; je Lernort zusätzlich bis 5.000 € jährlich
Keine feste Frist19 Partnerstandorte ausgewählt · Projektphase endet spätestens 31.12.2027
Ausgewählte MuT-Partner-Landkreise; örtliche Angebote über den jeweiligen Landkreis

Das Sozialministerium beziffert die Anschubfinanzierung für einen MuT-Partner-Landkreis inzwischen selbst auf bis zu 80.000 Euro für die ersten beiden Jahre. Innerhalb eines Partner-Landkreises stehen je Lernort – etwa einem Mehrgenerationenhaus, einem Seniorenbüro oder einer Volkshochschule – bis zu 5.000 Euro jährlich für Kurse und Mediensprechstunden bereit. Das ist der Betrag, an dem ein DigitalKlug-Angebot in Bayern realistisch andockt. Eine neue Antragsrunde gibt es nicht: Die 19 Standorte stehen fest, und die laufende Projektphase endet spätestens Ende 2027. Wenn Ihr Landkreis MuT-Partner ist, führt der Weg über dessen Koordinierungsstelle.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesstiftung

Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern

1.000–15.000 €pro Projekt, u. a. Digitalisierung im Ehrenamt
Keine feste FristFenster öffnet Januar 2027
Gemeinnützige Träger

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Berlin

Berlin fördert digitale Teilhabe Älterer über fest finanzierte Strukturen statt über offene Programme – der Geldweg für Träger läuft über die LOTTO-Stiftung.

Landesstiftung

LOTTO-Stiftung Berlin

fünf- bis sechsstelligkeine festen Grenzen, projektbezogen
Keine feste Fristlaufend – mindestens 9 Monate Vorlauf
Gemeinnützige Träger (nicht die Bezirke selbst)

Die Stiftung verlangt, dass der Antrag mindestens neun Monate vor Projektbeginn vorliegt, und weist derzeit selbst auf ein sehr hohes Antragsaufkommen hin: Wer im zweiten Halbjahr 2027 starten möchte, sollte den Antrag jetzt einreichen. Antragstellen kann nur eine juristische Person; das Vorhaben muss einen Berlin-Bezug haben. Einen Rechtsanspruch auf die Zuwendung gibt es nicht.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Brandenburg

Brandenburg gibt seit 2026 jeder Gemeindeebene ein festes Pflege-vor-Ort-Budget – digitale Teilhabe Älterer fällt ausdrücklich in dessen Zweck.

Landesprogramm

Pakt für Pflege: „Pflege vor Ort“

20.000 €Sockelbetrag je Amt/Gemeinde ab 2026; Landkreise bis 180.000 €/Jahr
Keine feste Fristlaufend beim LASV
Kommunen (Umsetzung durch Träger vor Ort möglich)

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Pakt für Pflege: Pflegestützpunkte-Ausbau

100.000 €pro Jahr je Landkreis/kreisfreier Stadt – Software ausdrücklich förderfähig
Keine feste Fristlaufend – Richtlinie läuft am 30.6.2027 aus
Nur Landkreise und kreisfreie Städte

Die Richtlinie nennt die „Erprobung, Einführung oder Verbesserung digitaler Angebote“ ausdrücklich als Fördergegenstand – das ist der klarste Digitalbezug unter den Landesprogrammen. Zwei Punkte gehören in die Planung: Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent tragen, in der Haushaltssicherung mindestens zehn Prozent. Und der Förderzeitraum endet am 30. Juni 2027; eine Anschlussregelung ist noch nicht veröffentlicht, der Pakt für Pflege 2.0 ist aber politisch vereinbart. Der Landkreis darf die Mittel an einen Träger vor Ort weiterleiten – so kommt ein Lernort an die Förderung. Feste Stichtage gibt es nicht, Anträge laufen beim LASV.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesstiftung

Lottomittel des Sozialministeriums

vier- bis fünfstelligje Vorhaben
Keine feste Fristderzeit keine offene Runde ausgewiesen
Beide – Gemeinnützige und Kommunen

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Bremen

Bremen finanziert ein landesweites Netzwerk für digitales Lernen im Alter direkt – der Weg führt über Andocken und Quartiersmittel, nicht über Förderanträge.

Landesprogramm

WiN: Wohnen in Nachbarschaften

vier- bis fünfstelligje Quartiersprojekt, max. 50 % Kofinanzierung
Keine feste Fristlaufend über die Quartiersforen
Träger und Initiativen im Quartier

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Hamburg

Hamburg fördert Seniorentreffs über die Bezirke – und zahlt ausdrücklich mehr, wenn digitale Angebote isoliert lebende Ältere erreichen. Der gesamtstädtische Engagementtopf hatte für das Förderjahr 2027 genau unseren Schwerpunkt – die nächste Ausschreibung lohnt deshalb den Blick.

Landesprogramm

Gesamtstädtische Projekte des freiwilligen Engagements

bis 25.000 €je Projekt; Gesamtvolumen des Aufrufs 100.000 € für das Förderjahr 2027
31. August 2026Runde beendet – nächste folgt

Antragsrunde für das Förderjahr 2027 abgeschlossen – nächste Ausschreibung abwarten

Gemeinnützige Träger mit hamburgweit oder überbezirklich wirkenden Vorhaben

Die Sozialbehörde hat für das Förderjahr 2027 einen inhaltlichen Schwerpunkt gesetzt, der genau passt: Gefördert werden das Engagement von und für Seniorinnen und Senioren sowie die Stärkung digitaler Kompetenzen im Engagementfeld. Ein DigitalKlug-Vorhaben müsste hamburgweit oder mindestens überbezirklich angelegt sein – ein einzelner Lernort in einem Stadtteil reicht nicht. Antragstellen kann nur ein gemeinnütziger Träger, nicht die Behörde selbst. Die Antragsrunde für das Förderjahr 2027 ist abgeschlossen. Ein Termin für die nächste Ausschreibung liegt uns nicht vor.

Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Die Seiten von hamburg.de werden erst im Browser nachgeladen und lassen sich technisch nicht auslesen. Die Angaben stammen aus der Pressemeldung der Sozialbehörde, die am 12. August 2026 nur über die Websuche zugänglich war. Die genaue Förderhöhe wird dort uneinheitlich angegeben – bitte vor der Antragstellung beim Fachamt bestätigen lassen.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Offene Seniorenarbeit (Bezirke)

11.000–13.000 €pro Treffpunkt und Jahr; +2.000 € für digitale quartiersbezogene Angebote
30. Juni 2027noch 283 Tage

für das Förderjahr 2028 (jährlich der 30. Juni)

Gemeinnützige Träger und natürliche Personen

Die Richtlinie nennt gestaffelte Festbeträge: 11.000 Euro Basisbetrag, 12.000 Euro bei voller Erfüllung der Treffpunkt-Anforderungen und 13.000 Euro, wenn zusätzlich mindestens ein regelmäßiges quartiersbezogenes Angebot vorgehalten wird. Als solches Angebot nennt die Richtlinie ausdrücklich 'aufsuchende und/oder digitale Angebote, um isoliert lebende Menschen besser zu erreichen' – regelmäßig heißt mindestens einmal im Quartal. Ein regelmäßiges DigitalKlug-Angebot kann dazu beitragen; ob die höhere Förderstufe erreicht wird, bestätigt das zuständige Bezirksamt. Anträge für bestehende Treffpunkte und Gruppen bis zum 30. Juni des Vorjahres beim Fachamt des Bezirksamts; einzelne Projekte und Maßnahmen können auch unterjährig zwei Monate vor Projektbeginn beantragt werden. Die Richtlinie gilt bis 31. Dezember 2027.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Hessen

Hessen betreibt mit den Di@-Lotsen das am klarsten zugeschnittene Landesprogramm für digitales Üben im Alter. Neu und zeitkritisch: Seit Mai 2026 steht jedem Landkreis ein Präventionsbudget der Krankenkassen offen.

Landesprogramm

GKV-Bündnis Hessen: kommunale Mikroprojekte

30.000 €je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt für ein Projekt, Laufzeit höchstens zwei Jahre
30. August 2026Runde beendet – nächste folgt

formlose Interessenbekundung bis 30. August 2026; vollständiger Antrag mit Finanzierungsplan bis 31. Dezember 2026

Landkreise und kreisfreie Städte in Hessen; Lernorte sind Umsetzungspartner

Die hessische ARGE des GKV-Bündnisses für Gesundheit hat im Mai 2026 ein eigenes Förderangebot gestartet. Antragsberechtigt sind ausschließlich Landkreise und kreisfreie Städte; DigitalKlug oder ein Lernort kann nur Umsetzungspartner sein. Ältere Menschen sind ausdrücklich als Zielgruppe benannt. Der Gesundheits- oder Präventionsbezug muss das Projekt tragen, etwa digitale Gesundheitskompetenz oder gesundheitsrelevante soziale Teilhabe. Ein isolierter Computerkurs, Produktwerbung oder ein reiner Hardwarekauf sind nicht förderfähig. Interessenbekundung und vollständiger Antrag gehen direkt an die hessische ARGE. Die frühere bundesweite Förder- und Verfahrenslogik über den Projektträger Jülich gilt für diesen Aufruf nicht.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Di@-Lotsen: Stützpunkt werden

bis 1.500 €Technikförderung je Stützpunkt plus kostenlose Lotsen-Schulungen und Begleitung
Keine feste Fristkeine offene Runde – Interessenten melden sich für 2027
Träger, die einen Di@-Lotsen-Stützpunkt aufbauen wollen (Kontakt: dia@stiftung-mih.de)

Das Landesprojekt 'Digital im Alter – Di@-Lotsen' wird seit 2026 von der Koordinierungsstelle bei der Landesstiftung 'Miteinander in Hessen' geführt. Rund 680 geschulte ehrenamtliche Lotsinnen und Lotsen unterstützen ältere Menschen im Umgang mit digitalen Geräten – aktuell an 80 Stützpunkten, seit Juli 2026 in allen 21 Landkreisen und allen fünf kreisfreien Städten. Neue Stützpunkte erhalten eine Technikförderung; für 2027 ist die Gewinnung weiterer Stützpunkte geplant, ein Bewerbungsfenster ist noch nicht veröffentlicht. Angebote müssen für Teilnehmende kostenfrei sein. Für DigitalKlug sind die bestehenden 80 Stützpunkte interessanter als das Warten auf den Aufruf: Dort arbeiten genau die geschulten Ehrenamtlichen, die ein Lernprogramm begleiten könnten.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesstiftung

Landesstiftung „Miteinander in Hessen“

bis 4.000 €pro Projekt, max. 30–50 % der Gesamtkosten
Keine feste FristVoranfrage jederzeit
Gemeinnützige Träger

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern fördert zentrale und landesweit bedeutsame Seniorenprojekte. Eine aktuelle feste Förderquote oder Antragsfrist veröffentlicht das Land derzeit nicht.

Landesprogramm

Seniorenförderung des Landes

projektabhängigAktuelle Förderquote und Antragsfrist sind auf der offiziellen Übersicht nicht veröffentlicht
Keine feste Fristkein offener Aufruf mit bestätigter Frist
Träger zentraler oder landesweit bedeutsamer Projekte im Seniorenbereich

Gefördert werden zentrale Maßnahmen und Veranstaltungen sowie Projekte von landesweit repräsentativer Bedeutung. Ein lokales Kursangebot oder eine Software-Lizenz fällt nicht automatisch darunter; Konditionen bitte vorab beim LAGuS klären.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

ESF / EU

ESF+-Kleinprojekte

5.000 € oder 8.200 €Festbetrag als Pauschale: 5.000 € bei sechs Monaten, 8.200 € bei zwölf Monaten Laufzeit
Keine feste FristProjektidee in der Regel fünf Wochen vor der Regionalbeiratssitzung einreichen
Beide – juristische Personen privaten und öffentlichen Rechts

Die Förderung wird als Festbetragsfinanzierung gewährt; die Laufzeit ist auf sechs oder zwölf Monate festgelegt. Zwingend ist ein positives Votum des zuständigen Regionalbeirats, deshalb bestimmt dessen Sitzungsrhythmus den Zeitplan. Die Projektidee sollte in der Regel fünf Wochen vor der Sitzung vollständig bei der Geschäftsstelle vorliegen. Die früher hier genannten Bedingungen zu Mindestteilnehmerzahl und Projektstunden ließen sich in der amtlichen Leistungsbeschreibung nicht belegen und wurden entfernt – bitte bei der Geschäftsstelle erfragen.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Niedersachsen

Niedersachsen ist unser ausführlich dargestelltes Beispiel-Bundesland.

Das niedersächsische Programm „Wohnen und Pflege im Alter“ sowie Zukunftsräume und LEADER finden Sie ausführlich auf der Hauptseite.

Zur Fördermittel-Übersicht

Aktuell: WuPiA-Stichtag 1. November 2026 – nur für ein eingebettetes Wohnumfeld- oder Quartiersprojekt.

Nordrhein-Westfalen

NRW hat keinen Fristen-Topf, sondern einen dauerhaft offenen Landesförderplan – der Einstieg ist eine kurze Projektskizze.

Landesprogramm

Landesförderplan „Alter und Pflege“

projektabhängigAnteilfinanzierung; digitale Teilhabe ist explizites Förderziel
Keine feste Fristlaufend – Einstieg per Projektskizze
Beide – Kommunen und Träger der Alten- und Pflegepolitik

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

„2.000 × 1.000 €“: Jahresthema 2026 Digitalisierung & KI

1.000 €Festbetrag je Engagement-Projekt, keine Eigenmittel nötig
01. November 2026noch 42 Tage

früher beantragen – Mittel je Kreis begrenzt

Vereine, Organisationen und Initiativen in NRW

Das Land fördert jährlich 2.000 Projekte; Schwerpunkt 2026: 'Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.'. Die Bewilligung erfolgt nach Eingangsreihenfolge – sobald die Mittel eines Kreises ausgeschöpft sind, ist dort keine Antragstellung mehr möglich. Stellen Sie den Antrag daher frühzeitig.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesstiftung

Sozialstiftung NRW: „Digitale Teilhabe stärken“

bis ca. 100.000 €je Projekt (Erfahrungswert Vorgängerprogramm)
Keine feste FristNeuauflage beobachten
Gemeinnützige Träger mit Wohlfahrts-Spitzenverband (Kommunen nicht)

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Rheinland-Pfalz

RLP setzt auf das landesweite Ehrenamtsnetz der Digital-Botschafter statt auf große Fördertöpfe – kleine Projekte fördert das Einsamkeits-Programm.

Landesprogramm

„Miteinander statt einsam“

KleinförderungHöhe derzeit nicht belegt; Antrag unbürokratisch per E-Mail
Keine feste FristFortbestand beim Ministerium erfragen
Lokale Initiativen und Träger
Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Das Sozialministerium wurde umbenannt (jetzt masffj.rlp.de); die neue Programmseite ist eine allgemeine Strategieseite und erwähnt die 500-Euro-Kleinförderung nicht mehr. Ob sie fortbesteht, klärt am schnellsten eine Anfrage beim Ministerium.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Saarland

Das Saarland beschreibt Programme für gutes Älterwerden; eine aktuell offene Antragsmöglichkeit ließ sich jedoch nicht belastbar bestätigen.

Landesprogramm

Saar66 / Zukunftsbüros 66

bis 60.000 €je teilnehmender Kommune, Personal- und Sachkosten
Keine feste Fristaktuelle Antragsmöglichkeit nicht bestätigt
Kommunen
Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Das Landesportal saarland.de lässt sich maschinell nicht auslesen (Inhalte werden per JavaScript geladen) – die Angaben stammen aus früheren Prüfungen und Sekundärquellen.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

„Gegen Einsamkeit im Alter“

bis 3.000 €je Initiative
Keine feste FristFortgeltung 2026 beim Ministerium erfragen
Lokale Initiativen und Träger
Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Das Landesportal saarland.de lässt sich maschinell nicht auslesen (Inhalte werden per JavaScript geladen). Die Förderhöhe stammt aus Presseberichten, nicht aus der Landesseite; die Richtlinie war ursprünglich befristet ausgeschrieben. Ob derzeit ein Antragsfenster offen ist, erfragen Sie bitte beim Ministerium.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Sachsen

Für Soziale Orte ist derzeit kein neues Verfahren bestätigt. Konkret planbar ist die Ehrenamtspauschale „Wir für Sachsen“: Anträge für eine Förderung 2027 müssen bis zum 31. Oktober 2026 elektronisch eingereicht werden. Einen amtlich bestätigten Öffnungstermin für das Antragsfenster gibt es derzeit nicht.

Landesprogramm

Landesprogramm „Soziale Orte“

Personal- + SachkostenBegegnungsorte in Gemeinden unter 40.000 Einwohnern
Keine feste Fristkein neues Interessenbekundungsverfahren bestätigt
Beide – gemeinnützige Träger und kreisangehörige Kommunen

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

„Wir für Sachsen“ (Ehrenamtspauschalen)

40 €/Monatje Ehrenamtlichem – z. B. für Übungs-Begleiterinnen und -Begleiter
31. Oktober 2026noch 41 Tage

für das Förderjahr 2027

Beide – gemeinnützige Träger und Kommunen

Die Pauschale beträgt 40 € im Monat je Ehrenamtlichem und setzt mindestens 20 Stunden Engagement pro Monat voraus. Antrag stellt der Träger, nicht die einzelne ehrenamtliche Person – elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank, abgewickelt über die Bürgerstiftung Dresden, bis zum 31. Oktober des Vorjahres.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt ist derzeit eines der stärksten Länder für DigitalKlug: Ein laufender Quartiers-Aufruf nennt „Technik/Digitalisierung im Alter“ ausdrücklich als Schwerpunkt, ein zweites Programm nennt Software-Lizenzen ausdrücklich als förderfähig.

Landesprogramm

BEQISA-Förderaufruf „Miteinander – für ein lebenswertes Quartier“

bis 19.000 € Landesmittelbei höchstens 20.000 € Projektvolumen; 1.000 € beziehungsweise 5 % Eigenanteil
18. September 2026Runde beendet – nächste folgt

Förderaufruf 2027

Beide – Kommunen, Vereine und Initiativen in Sachsen-Anhalt

Der Aufruf der Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung (BEQISA) fördert kleinteilige Einzelvorhaben für altersgerechte Quartiere, ausdrücklich mit Blick auf ländliche Regionen. „Technik/Digitalisierung“ ist eines von vier Schwerpunktthemen. Ein örtliches DigitalKlug-Lernangebot passt direkt, wenn es in die Quartiersentwicklung eingebunden ist, ältere Menschen beteiligt, mit lokalen Partnern zusammenarbeitet und eine Fortführung nach Projektende vorsieht. Bei 20.000 € Projektvolumen sind bis zu 19.000 € Landesmittel und 1.000 € beziehungsweise 5 % Eigenanteil vorgesehen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltslage des Landes.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

ERWACHSENENBILDUNG DIGITAL

bis 150.000 €90 % Quote – Softwarelizenzen ausdrücklich förderfähig
31. August 2026Runde beendet – nächste folgt

letzte Runde

Nach dem Erwachsenenbildungsgesetz anerkannte Bildungseinrichtungen (z. B. VHS) und deren Träger

Anträge für das Förderjahr 2027 sind bis zum 31. August 2026 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Ob dies die letzte Antragsrunde des Programms ist, ist derzeit nicht amtlich belegt – bitte vor der Antragstellung bei der Investitionsbank nachfragen.

Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Die Programmseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt war bei der letzten Prüfung nicht abrufbar. Summe, Quote und Frist stammen aus der Förderdatenbank des Bundes.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

Richtlinie „Sachsen-Anhalt Digital“

bis 120.000 €90 % Quote, digitaler Kompetenzgewinn als Querschnittsziel
Keine feste FristStichtag 2026 verstrichen – nächster 22.5.2027
Beide – Kommunen und Vereine

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Schleswig-Holstein

Die „Digitalen Knotenpunkte“ sind das institutionalisierte Lernort-Modell des Landes – Software ausdrücklich förderfähig, Netzwerkbeitritt jederzeit.

Landesprogramm

Digitale Knotenpunkte

7.500–50.000 €75 % Quote – Hard- UND Software ausdrücklich förderfähig
Keine feste Fristkeine offene Antragsrunde – Netzwerkbeitritt jederzeit möglich
Beide und mehr – Kommunen, Ämter, Kreise, Vereine, Stiftungen

Die Staatskanzlei weist derzeit keine offene Antragsrunde aus. Dem Netzwerk der Digitalen Knotenpunkte können Sie sich aber jederzeit über das Bewerbungsformular anschließen; das ist die Voraussetzung dafür, in einer künftigen Runde gefördert werden zu können. Der Online-Dienst des Landes bleibt dauerhaft geöffnet und nimmt Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise entgegen; die Bearbeitung dauert mindestens zwei bis drei Monate. Fragen beantwortet die Staatskanzlei unter 0431 988-7893 oder digitaleknotenpunkte@stk.landsh.de.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Thüringen

In Thüringen entscheidet der Landkreis: Das Generationen-Landesprogramm LSZ gibt den Kreisen Budget – Lernorte werden im lokalen Plan verankert.

Landesprogramm

Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ)

Kreisbudgetslandesweit 17,6 Mio. €/Jahr, Vergabe durch die Landkreise
Keine feste Fristlaufend – Gespräch mit der LSZ-Koordination des Kreises
Träger und Gemeinden beantragen beim Landkreis
Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Die Seite der Landesstelle war bei der letzten Prüfung nicht abrufbar. Die Größenordnung der Kreisbudgets stammt aus dem Thüringer Haushaltsentwurf 2026/27.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Landesprogramm

AGATHE (gegen Einsamkeit im Alter)

Landesmittel je Region2026: ca. 4,8 Mio. € landesweit, 2027: ca. 5,9 Mio. €
Keine feste Fristlaufende Programmausweitung
Landkreise und kreisfreie Städte

Das Landesprogramm AGATHE ('Älter werden in der Gemeinschaft') wird ausgeweitet: Seit Frühjahr 2026 sind auch das Weimarer Land und der Wartburgkreis dabei; Ziel ist eine flächendeckende Umsetzung in ganz Thüringen. AGATHE-Fachkräfte beraten allein lebende ältere Menschen zu Hause – auch zu digitalen Themen.

Hinweis: Die Angaben zu diesem Programm konnten zuletzt nicht direkt auf der Seite des Fördergebers bestätigt werden (Stand: 1. September 2026). Bitte prüfen Sie Fristen und Konditionen vor einer Antragstellung direkt beim Fördergeber. Die genannten Jahressummen konnten zuletzt nicht in einer aktuellen Originalquelle des Landes bestätigt werden.

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Gilt in jedem Bundesland

Drei Programme ohne Länderbezug – relevant für Kommunen und gemeinnützige Träger überall in Deutschland.

ESF / EU

ESF+ „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen“

projektabhängigBestehende geförderte Projekte können bis Ende 2028 verlängert werden
Keine feste Fristkeine neue Bewerbung in dieser Förderperiode möglich
Beide – gemeinnützige Träger und Kommunen

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

ESF / EU

LEADER-Kleinprojekte (ländlicher Raum)

regional unterschiedlichFörderquote und Höchstbetrag legt die jeweilige lokale Aktionsgruppe fest
Keine feste FristAufrufe je Region, meist im Winter/Frühjahr
Beide – über die lokale LEADER-Aktionsgruppe

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

ESF / EU

DigitalPakt Alter: Erfahrungsorte

2.000 €je Lernort in der zuletzt abgeschlossenen Förderrunde
Keine feste Fristweitere Runden angekündigt · Termin offen
Gemeinnützige Vereine und Initiativen

Zuletzt geprüft: 1. September 2026

Welcher Weg passt zu Ihrer Kommune oder Ihrem Träger?

Das hängt von Bundesland, Lernorten und Haushaltslage ab – die Übersicht oben führt Sie hin, jede Karte verlinkt die Originalquelle. Verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber. Und wenn Sie DigitalKlug selbst kennenlernen möchten:

DigitalKlug kennenlernen →

Alle Angaben Stand 1. September 2026, ohne Gewähr. Quellen sind bei jedem Programm verlinkt. Verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber.