Fördermittel und Finanzierung
Sie müssen DigitalKlug nicht allein aus dem Haushalt stemmen.
Es gibt fünf Wege, wie Ihre Kommune ein digitales Lernangebot für ältere Menschen finanzieren kann. Der einfachste kann ein Direktauftrag aus dem eigenen Haushalt sein. Hier finden Sie alle Wege verständlich erklärt, mit Quellen zum Nachlesen.
Für Kommunen
Die folgenden Wege sind für Kommunen relevant – vom eigenen Haushalt über den DigitalPakt Alter bis zu Landesprogrammen und Krankenkassen.
Schnell-Überblick
Die fünf Finanzierungswege auf einen Blick.
1. Eigener Haushalt (Direktauftrag)
- Wie viel:
- bis 20.000 € netto als Direktauftrag (Niedersachsen)
- Wer:
- Kommune – nach Prüfung ihrer internen Vergaberegeln
- Wie schnell:
- Wochen
2. DigitalPakt Alter (Bund)
- Wie viel:
- 5.000 € je Kommune
- Wer:
- Kommune mit Prädikatsbewerbung und mindestens zwei Erfahrungsorten
- Wie schnell:
- Bewerbung 2026, Geld 2027
3. Landesprogramme (Beispiel Niedersachsen)
- Wie viel:
- WuPiA: bis 100.000 €
- Wer:
- Landkreis, Kommune oder Träger
- Wie schnell:
- Stichtage im Herbst
4. Stiftungen
- Wie viel:
- Fernsehlotterie: bis zu 80 % der anerkannten Kosten
- Wer:
- gemeinnütziger Träger (z. B. Mehrgenerationenhaus)
- Wie schnell:
- je nach Stiftung
5. Krankenkassen (Prävention)
- Wie viel:
- Hessen: 30.000 € je Projekt, höchstens 2 Jahre
- Wer:
- Landkreis oder kreisfreie Stadt in Hessen
- Wie schnell:
- mehrere Monate
Nächste Fristen & Termine
Die wichtigsten Stichtage der kommenden Monate – chronologisch.
- 18. September 2026
BEQISA Sachsen-Anhalt
Direkt passend für ein örtliches Quartiersprojekt mit Beteiligung älterer Menschen, Kooperationen und Verstetigung. Bis 19.000 € Landesmittel bei höchstens 20.000 € Projektvolumen.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 30. September 2026
DigitalPakt Alter – Kommunen
Kommunale Strukturförderung mit mindestens zwei Erfahrungsorten, politischer Verankerung, Netzwerk und Evaluation. 5.000 € je Kommune; zwingend zusammen mit der Bewerbung um das Prädikat.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 1. Oktober 2026
Baden-Württemberg: „Gemeinsam engagiert in BW“
Zuschuss von 10.000 € je Projekt, ohne Eigenmittelnachweis auf der Aufrufseite. Antragsberechtigt sind Kommunen, Einrichtungen und Vereine in Baden-Württemberg. Einer der Schwerpunkte ist, Zugänge und Engagementmöglichkeiten für unterrepräsentierte Gruppen zu verbessern – dort lässt sich ein Lernangebot für ältere Menschen einordnen.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 15. Oktober 2026
Aktion Mensch: erste Antragsphase
Antragsphase vom 1. September bis 15. Oktober 2026, Entscheidung am 26. Februar 2027. Für ein örtliches Lernangebot ist der Förderbereich „Inklusiver Sozialraum“ der passende Andockpunkt; antragsberechtigt sind gemeinnützige Träger, nicht die Kommune.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 1. November 2026
Nordrhein-Westfalen: „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“
Schwerpunktthema 2026 ist ausdrücklich die Digitalisierung im Ehrenamt. Festbetrag 1.000 € ohne Eigenmittel, auch für Hardware. Antragsberechtigt sind Vereine und Initiativen, nicht die Kommune. Bewilligt wird nach Eingang aus einem eigenen Topf je Kreis – ist er leer, schließt die Antragstellung dort vorzeitig.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 1. November 2026
„Wohnen und Pflege im Alter“ (WuPiA)
Nur eingebettet in ein Wohnumfeld- oder Quartiersprojekt für selbstbestimmtes Leben im Alter; ein einzelner Kurs oder Lizenzkauf reicht nicht. Bis 100.000 €, Stellungnahme der Standortkommune erforderlich.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 2. November 2026
Fernsehlotterie „Digitalisierung“
Nur über einen unabhängigen gemeinnützigen Träger und als begleitetes Digitalprojekt für ältere Menschen. Bis zu 80 % der anerkannten Projektkosten, 20 % Eigenanteil; eine DigitalKlug-Lizenz ist nicht automatisch förderfähig.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 31. Dezember 2026
GKV-Bündnis Hessen: Antragsschluss
30.000 € je Landkreis oder kreisfreier Stadt für ein Projekt über höchstens zwei Jahre. Die formlose Interessenbekundung war Voraussetzung; der vollständige Antrag mit Finanzierungsplan ist bis zum Jahresende einzureichen. Ältere Menschen sind ausdrücklich Zielgruppe, ein reines Kursangebot reicht aber nicht.
Zur DigitalKlug-Erklärung - 15. Januar 2027
Commerzbank-Stiftung: Anträge wieder möglich
Die Fördermittel für 2026 sind ausgeschöpft; ab dem 15. Januar 2027 nimmt die Stiftung wieder Anträge an. Vorausgesetzt wird ein gemeinnütziger Träger mit bundesweiter Ausstrahlung; reine Fortbildungs- und Schulungsmaßnahmen sind ausgeschlossen.
Zur DigitalKlug-Erklärung
Alle Fristen Stand 1. September 2026, ohne Gewähr – verbindliche Termine nennt der jeweilige Fördergeber.
Die fünf Wege im Detail
Klicken Sie eine Karte auf, um Details, Fakten und Quellen zu sehen.
Für Träger & Vereine
Gemeinnützige Träger – Mehrgenerationenhäuser, Digital-Cafés, Vereine, Kirchengemeinden – haben Zugang zu Stiftungstöpfen (Fernsehlotterie, DSEE, Sparkassen-Stiftungen u. a.), die Kommunen nicht offenstehen. Siehe insbesondere Weg 4: Stiftungen oben.
Häufige Fragen
Welcher Weg passt zu Ihrer Kommune?
Das hängt von Ihrem Bundesland, Ihren Lernorten und Ihrer Haushaltslage ab – die fünf Wege oben führen Sie hin. Verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber. Und wenn Sie DigitalKlug selbst kennenlernen möchten:
Alle Angaben Stand September 2026, ohne Gewähr. Quellen sind bei jedem Förderweg verlinkt. Förderprogramme ändern sich – verbindliche Auskünfte geben die jeweiligen Fördergeber.